Informationen

Der bay­erische Wet­tbe­werb „Unser Dorf hat Zukun­ft – Unser Dorf soll schön­er wer­den“ ist ein Wet­tbe­werb der Men­schen. Dabei wer­den beson­ders das Engage­ment der Bürg­er und her­aus­ra­gende Ideen und Pro­jek­te zur zukun­fts­fähi­gen Entwick­lung der Dör­fer her­aus­gestellt. Pos­i­tive Beispiele sollen zur Nachah­mung anre­gen.

Ziel ist es, die Men­schen dazu zu bewe­gen, ihre Chan­cen zu erken­nen und die Zukun­ft ihrer Dör fer aktiv in die eige­nen Hände zu nehmen. Dazu sollen ehre­namtlich­es Engage­ment und erbrachte Eigen­leis­tun­gen für den unmit­tel­baren Leben­sraum, unter Berück­sich­ti­gung der Aus­gangslage, gefördert wer­den. Der Wet­tbe­werb geht dabei von der Unver­wech­sel­barkeit eines jeden Dor­fes aus.

Entschei­dend sind dabei sowohl das Erschei­n­ungs­bild von Dorf und Land­schaft, als auch die örtliche Wirtschaft­skraft. Die sozialen und kul­turellen Aktiv­itäten der ver­schiede­nen Bevölkerungs­grup­pen wer­den eben­so berück­sichtigt, wie der örtliche Beitrag zur Sicherung der ökol­o­gis­chen Ressourcen.

Beson­dere Leis­tun­gen wer­den öffentlich mit Ausze­ich­nun­gen geehrt.

Nutzen für die teil­nehmenden Dör­fer

Die Teil­nahme am Wet­tbe­werb bietet nicht nur Chan­cen, son­dern hat auch bleiben­den Nutzen, wie zum Beispiel:

  • Gemein­sam Aktio­nen ange­hen, für zukun­fts­fähige Pro­jek­te Akzep­tanz schaf­fen und sie in die Tat umset­zen (z. B. im Rah­men der Agen­da 21, Bio­di­ver­sität­srichtlin­ie, Grün­flächengestal­tung etc.).
  • Die Unver­wech­sel­barkeit des eige­nen Dor­fes erken­nen, erhal­ten und entwick­eln (z. B. im Rah­men ein­er Stärken-Schwächen-Analyse).
  • Soziales Engage­ment und Ver­ant­wor­tung für alle Gen­er­a­tio­nen übernehmen (z. B. Neubürg­er in die Dor­fge­mein­schaft ein­binden).
  • Beratung erhal­ten und in die Dor­fen­twick­lung ein­beziehen (z.B. Hil­fe bei Verbesserungs­maß­nah­men für Haus, Hof und Garten).
  • Wertschätzung durch Experten unter­schiedlich­ster Fachrich­tun­gen erfahren (z.B. im Rah­men der Orts­bege­hung und im schriftlichen Abschluss­bericht).
  • Attrak­tiv­ität und Bekan­ntheits­grad des eige­nen Dor­fes steigern (z.B. für touris­tis­che Ange­bote).
  • Gemein­sam Erre­icht­es mit Anerken­nung und Stolz pfle­gen (z.B. neue Net­zw­erke knüpfen und miteinan­der Feste feiern).

Der Dor­fwet­tbe­werb „Unser Dorf hat Zukun­ft – Unser Dorf soll schön­er wer­den“ ist ein staatlich­er Wet­tbe­werb für den ländlichen Raum, der von den Men­schen vor Ort getra­gen wird. Die Dör­fer entwick­eln sich hier­bei pos­i­tiv weit­er, die Leben­squal­ität erhöht sich und zukun­ft­strächtige Pro­jek­te kön­nen ver­wirk­licht wer­den. Der Wet­tbe­werb trägt dazu bei, dass auch die ältere Gen­er­a­tion bei der Entwick­lung des Dor­fes mit einge­bun­den wird.

Es gilt dabei für jedes Dorf:
Mit­machen. Dabei sein. Gewin­nen!

Philoso­phie des Dor­fwet­tbe­werbes

  • Frei­willigkeit & Eigenini­tia­tive

    Der Dor­fwet­tbe­werb schafft Anreize für die Bürg­er, den gemein­samen Leben­sraum in eigen­er Ver­ant­wor­tung aktiv zu gestal­ten. Er motiviert die Men­schen, selb­st Hand an zule­gen und bietet Ihnen hier­für Hil­fe zur Selb­sthil­fe.
  • Wir-Gefühl“ & pos­i­tive Beispiele

    Der Dor­fwet­tbe­werb würdigt gemein­schaftlich­es Han­deln und stellt das Erre­ichte als nachah­menswert her­aus.
  • Eigene Stärken & Per­spek­tiv­en

    Der Dor­fwet­tbe­werb schärft das Bewusst­sein für die Werte im eige­nen Dorf und eröffnet Chan­cen für eine zukun­ft­sori­en­tierte Entwick­lung der Leben­squal­ität

 

Ebe­nen des Wet­tbe­werbes

Die Durch­führung des 26. Wet­tbe­werbes erfol­gt im Freis­taat Bay­ern in vier Stufen. Er begin­nt im Jahr 2016 auf Kreisebene und endet im Jahr 2019 auf Bun­de­sebene.

Zeitlich­er Ablauf

  • Kreisentscheid im Jahr 2016
  • Bezirk­sentscheid im Jahr 2017
  • Lan­desentscheid im Jahr 2018
  • Bun­de­sentscheid im Jahr 2019“

Ent­nom­men aus dem Leit­faden für den Dor­fwet­tbe­werb 2016–2019.


All­ge­meines

Die Durch­führung des Wet­tbe­werbes erfol­gt im Freis­taat Bay­ern in vier Stufen. Er begin­nt auf Kreisebene und endet im vierten Jahr auf Bun­de­sebene. Erst die erfol­gre­iche Teil­nahme auf ein­er Ebene berechtigt zur Teil­nahme an der näch­sthöheren Ebene. Die Zahl der Final­is­ten bes­timmt sich aus der Gesamtzahl aller teil­nehmenden Dör­fer.

Bew­er­tungskri­te­rien

Nicht nur die Grüngestal­tung, son­dern auch und vor allem das Entwick­lungskonzept, Wirtschaftliche Ini­tia­tiv­en, kul­turelle Aktiv­itäten oder die Bauen­twick­lung sind wichtige Punk­te bei der Bew­er­tung. In fünf Kat­e­gorien kön­nen max­i­mal 100 Punk­te erre­icht wer­den. Nur ein starkes Ergeb­ns in allen Kat­e­gorien sichert einen der vorderen Plätze.

Bew­er­tungskom­mis­sion

Kreisentscheid
Auf Land­kreisebene liegt die Fed­er­führung bei der Kreisver­wal­tungs­be­hörde. Den Vor­sitz führt die Kre­is­fach­ber­atung für Gartenkul­tur und Lan­despflege. Sie bew­ertet nicht mit.

Bezirk­sentscheid
Auf Bezirk­sebene wird die Bew­er­tungskom­mis­sion durch das zuständi­ge Garten­bauzen­trum berufen. Den Vor­sitz übern­immt der Leit­er der Abteilung Garten­bau. Er bew­ertet nicht mit.

Lan­desentscheid
Auf Lan­desebene wird die Bew­er­tungskom­mis­sion durch das Bay­erische Staatsmin­is­teri­um für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten berufen. Den Vor­sitz übern­immt der Leit­er des Refer­ates „Wein­bau und Garten­bau“ des Staatsmin­is­teri­ums für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten.

Bun­de­sentscheid
Auf Bun­de­sebene wird die Bew­er­tungskom­mis­sion vom Bun­desmin­is­teri­um für Ernährung und Land­wirtschaft berufen.“

Ent­nom­men von der Inter­net­seite dorfwettbewerb.bayern.de.